Fragen rund um Elterngeld

Beitrag
Wirst du bald ein Elternteil sein und stehst in einem Beschäftigungsverhältnis? Dann erhalten du und dein Baby Anspruch auf Elterngeld. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es dir, dich (während der Elternzeit) intensiv um dein Kind zu kümmern. Wie das Elterngeld in Deutschland geregelt ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfährst du im Folgenden. Informiere dich darüber hinaus auch gerne in den Beiträgen zu Behördengängen vor bzw. nach der Geburt über weitere relevante Formalitäten.
Aus Mangel an praktikablen geschlechtsneutralen Alternativen werden im Text Begriffe wie Elternteil und Mutter verwendet. Damit sind immer alle Menschen gemeint, die Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld haben – dies schließt explizit Menschen aller Geschlechter ein. Außerdem bieten diese Informationen einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Es ist empfehlenswert, sich bei speziellen Fragen an eine:n Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Familienrecht oder an die zuständige Elterngeldstelle zu wenden.

Wer hat generell Anspruch auf Elterngeld?

Um Elterngeld zu erhalten, musst du einige Voraussetzungen erfüllen: Du solltest dein Kind selbst betreuen und erziehen, mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland leben und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Das Elterngeld kann nicht nur für leibliche Kinder beantragt werden, sondern auch für Adoptivkinder, leibliche Kinder des Partners bzw. der Partnerin oder in speziellen Fällen für Enkelkinder, Nichten, Neffen und Geschwister.
Beachte: Für ausländische Eltern (d.h. Eltern ohne deutsche Staatsbürgerschaft) gelten zusätzliche Bedingungen. Werfe einen Blick in den Beitrag zu Elternzeit und Elterngeld für diverse Familienkonstellationen, wenn du dich genauer zu diesem Thema informieren möchtest.

Wie beantrage ich Elterngeld?

Sobald dein Kind geboren ist, kannst du einen Antrag auf Elterngeld stellen. Es ist empfehlenswert, dies innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt zu tun, um sicherzustellen, dass du den rückwirkenden Anspruch von maximal drei Monaten voll ausschöpfst. Deine Anlaufstelle für den Antrag ist die Elterngeldstelle, die für deinen Wohnort zuständig ist. Falls du in einem der Bundesländer lebst, die Online-Anträge anbieten, könntest du den Prozess auch digital abwickeln.
Um den Antrag korrekt auszufüllen, benötigst du das für dein Bundesland spezifische Formular. Dieses bekommst du nicht nur bei der Elterngeldstelle, sondern auch in vielen Gemeindeverwaltungen, Krankenkassen und Geburtsstationen in Krankenhäusern. Beachte, dass jedes Elternteil nur einmal pro Kind den Antrag stellen kann. Es ist aber möglich, einen gemeinsamen Antrag mit deinem bzw. deiner Partner:in zu erstellen. Sollten beide Elternteile Elterngeld beziehen wollen, muss der Antrag von beiden unterschrieben werden.
Folgende Unterlagen solltest du dem Antrag auf Elterngeld beifügen:
  • Für alle: Geburtsurkunde und Einkommensnachweise
  • Für Nicht-Selbstständige: Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz bzw. Geburt
  • Für Selbstständige: In der Regel den letzten Steuerbescheid
  • Weitere Nachweise variieren je nach persönlicher Situation (z.B. Krankentagegeld, Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs).

Wie berechnet sich das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngelds hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt drei unterschiedliche Varianten des Elterngelds:
  • Basis-Elterngeld: Das Basis-Elterngeld richtet sich nach dem Netto-Einkommen vor der Geburt und beträgt in der Regel 65 % dieses Einkommens. Es liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich.
  • ElterngeldPlus: Falls du nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeitest, gibt es das ElterngeldPlus. Dieses ist zwar nur die Hälfte des Basis-Elterngelds (zwischen 150 und 900 Euro monatlich), kann aber für einen doppelt so langen Zeitraum bezogen werden. Das ist besonders sinnvoll für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten wollen.
  • Partnerschaftsbonus: Als Partnerschaftsbonus können du und der andere Elternteil jeweils 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen. Er beträgt also (genau so wie das ElterngeldPlus) zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Der Partnerschaftsbonus betrifft alle Eltern, deren Kinder nach August 2021 geboren wurden. Falls dein Kind vor dem 1. September 2021 zur Welt kam, gelten für dich teilweise andere Regelungen. Bitte wende dich dazu an deine Elterngeldstelle.
Beachte: Für Familien mit mehreren Kindern gibt es erfreuliche Zusätze. Bei Mehrlingsgeburten oder mit älteren Geschwistern im Haushalt kommen oft zusätzliche Zuschläge zum Elterngeld hinzu. Und selbst wenn du vor der Geburt kein Einkommen hattest, ist dir ein Grundbetrag garantiert: Mindestens 300 Euro beim Basis-Elterngeld und 150 Euro beim ElterngeldPlus.
Wenn du genau wissen möchtest, wie viel Elterngeld dir zusteht oder was die passende Option für dich und deine Familie ist, kannst du dich unter folgenden Seiten weitergehend informieren:

Wie lange kann ich Elterngeld bekommen?

Elterngeld kannst du ab der Geburt deines Kindes bekommen. Es wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die sog. „Lebensmonate” deines Kindes. Deren Beginn richtet sich nach dem Tag der Geburt deines Kindes.
Wie lange du Elterngeld bekommst, hängt davon ab, ob du dich für das Basis-Elterngeld, für das ElterngeldPlus oder für eine Kombination aus beidem entscheidest und ob du den Partnerschaftsbonus nutzen willst:
  • Basis-Elterngeld kannst du für bis zu 12 Lebensmonate bekommen. Wenn beide Partner:innen Elterngeld beantragen und mindestens eine:r von euch nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man Partnermonate. Die Partnermonate kannst du auch bekommen, wenn du alleinerziehend bist.
  • ElterngeldPlus kannst du doppelt so lange bekommen wie das Basis-Elterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basis-Elterngeld kannst du dich auch für zwei Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden. Dadurch kannst du sogar insgesamt mehr Elterngeld erhalten.
  • Als Partnerschaftsbonus kannst du (und der andere Elternteil) jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen, wenn ihr beide parallel in Teilzeit arbeitet. Den Partnerschaftsbonus kannst du auch erhalten, wenn du alleinerziehend bist.
Beachte: Du und dein:e Partner:in könnt die Elterngeld-Monate flexibel untereinander aufteilen und sie entweder zusammen oder abwechselnd beantragen. Jedoch gibt es einige Bedingungen: Das Basis-Elterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen werden. Ab dem 15. Lebensmonat steht nur noch ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus zur Verfügung, und das maximal bis zum 32. Lebensmonat. Für Mütter gibt es eine Sonderregelung: Die Monate, in denen sie Mutterschaftsgeld oder ähnliche Leistungen erhalten, werden als Basis-Elterngeld-Monate gezählt. Das heißt, in diesen Monaten ist weder der Bezug von ElterngeldPlus noch des Partnerschaftsbonus möglich.

Wird das Elterngeld besteuert?

Das Elterngeld ist steuerfrei, beeinflusst jedoch durch den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz. Das kann zu einem höheren Steuersatz führen, wodurch du für weiteres Einkommen mehr Steuern zahlst.
Beachte: Das Elterngeld muss in der Steuererklärung angegeben werden. Wenn du Elterngeld oder andere Lohnersatzleistungen erhältst und noch nie eine Steuererklärung abgegeben hast, musst du das nun tun. Wende dich für weitere Details an dein Finanzamt.

Wie bin ich krankenversichert, während ich Elterngeld bekomme?

Während des Elterngeldbezugs bleibt deine Krankenversicherung unverändert, sei es gesetzlich oder privat. Allerdings können sich die Beiträge anpassen. Es ist ratsam, sich vor Antragstellung des Elterngeldes von deiner Krankenversicherung beraten zu lassen.

Muss ich Elternzeit nehmen, um Elterngeld beziehen zu können?

Du kannst Elterngeld beziehen, auch ohne Elternzeit zu nehmen. Aber denk dran: Während du Elterngeld bekommst, darfst du nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Viele entscheiden daher, ihre Arbeitszeit durch Elternzeit zu reduzieren.
Tipp: Plane deine Elternzeit so, dass sie die komplette Dauer deines Elterngeldbezugs abdeckt.

Das war ein Überblick über die wichtigsten Informationen zum Thema Elterngeld. Es ist wirklich wichtig, dass du dich rechtzeitig über deine Rechte und Pflichten informierst und alle nötigen Anträge fristgerecht einreichst. Wenn du dich intensiver mit diesen Themen auseinandersetzen möchtest, schau gerne in die weiteren Beiträge rund um Elternzeit, Mutterschutz oder Wiedereinstieg nach einer Geburt. Bei weiteren Fragen stehen dir die hier angegebenen Ansprechperson jederzeit – auf Wunsch auch anonym – zur Verfügung.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Universität Stuttgart

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Diese Website verwendet nur notwendige Cookies, die keine personenbezogenen Daten enthalten. Details findest du in unserem Datenschutzhinweis.


Mit einem Klick auf "Zum Angebot" akzeptierst du unsere Nutzungsbedingungen.