Formalitäten & Behördengänge nach der Geburt

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Bist du gerade ein Elternteil geworden und fühlst dich nun von den Dingen, die organisiert werden müssen, überfordert und überwältigt? Bist du dir unsicher, was du wann zu erledigen hast und hast Angst, etwas Wichtiges zu vergessen? Nach der Geburt deines Babys kommen auf dich (und auf deine:n Partner:in) einige zu erledigende Formalitäten und Behördengänge zu. Im Folgenden erhältst du daher einen Überblick über die wichtigsten Termine sowie benötigte Unterlagen und weitere Hinweise. Nachdem du diesen Beitrag gelesen hast, kannst du dir einen Plan überlegen, wie du wann, was, wo und mit wem erledigen möchtest. Nutze dafür gerne die Checkliste im Anhang als Übersicht über die wichtigsten Formalitäten.

Beim Standesamt anmelden

Innerhalb einer Woche nach der Geburt erfolgt die Anmeldung beim Standesamt des Geburtsorts deines Kindes. Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde sowie drei Geburtsbescheinigungen, die zur Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie zur Anmeldung bei der Krankenkasse vorzulegen sind, aus. Darüber hinaus kümmert sich das Standesamt um die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, das beispielsweise für die Ausstellung eines Kinderausweises oder für die Eintragung deines Kindes in die Lohnsteuerkarte wichtig ist.

Hierzu benötigt werden …
  • die Geburtsbescheinigung der Geburtseinrichtung
  • die Geburtsurkunde beider Elternteile
  • der Personalausweis bzw. Pass beider Elternteile
  • die Heiratsurkunde der Eltern (falls nicht verheiratet, können die Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgerechtserklärung, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bei gemeinsamen Vorkindern und Geburtsurkunden der vorherigen Kinder vorgelegt werden)
Beachte, dass die benötigten Unterlagen abhängig von Familienstand und Nationalität sind.
Hinweis: Solltest du deiner Geburtseinrichtung den gewünschten Vor- und Nachnamen deines Kindes bei der Geburt noch nicht mitgeteilt haben, so kannst du die Namen spätestens innerhalb eines Monats nach der Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen

Bei der Erstuntersuchung in deiner Geburtseinrichtung erhältst du das Kinderuntersuchungsheft (auch Gelbes Heft oder U-Heft genannt), in dem alle Untersuchungen bis zum 6. Lebensjahr dokumentiert werden. Die Untersuchungen finden in regelmäßigen Abständen statt und erfolgen in einer kinderärztlichen Praxis.

Zu den Untersuchungen solltest du die Krankenversicherungskarte deines Kindes, das Gelbe Heft sowie den Impfpass mitbringen.
Hinweis: Um keine wichtigen Untersuchungen zu verpassen, ist eine frühzeitige Terminvereinbarung ratsam.

Bei der Krankenkasse anmelden

Bei Vorliegen der Geburtsurkunde (spätestens 2 Monate nach der Geburt) musst du dein Baby bei der Krankenkasse eines Elternteils anmelden.

Die dafür benötigten Unterlagen hast du bereits vom Standesamt erhalten. Sollte ein Elternteil privat und das andere gesetzlich versichert sein, ist eine Rücksprache mit der gesetzlichen Krankenkasse über die möglichen Versicherungsoptionen für dein Kind empfehlenswert.
Hinweis: Bis du die Versicherungskarte für dein Baby erhältst, ist eine ärztliche Behandlung trotzdem möglich. Die Karte solltest du dann schnellstmöglich nachreichen.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag beantragen

Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung deiner bzw. eurer Kinder ab der Geburt bis mindestens zu deren 18. Geburtstag und ist unabhängig vom Einkommen. Ist dein bzw. euer Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr gezahlt – befindet es sich in Ausbildung, sogar bis zum 25. Lebensjahr. Innerhalb der ersten 6 Monate nach der Geburt deines Babys hast du die Möglichkeit, bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit das sogenannte Kindergeld zu beantragen. Statt Kindergeld kann unter Umständen ein Kinderfreibetrag beim Finanzamt geltend gemacht werden. Was steuerlich günstiger ist, errechnet die Familienkasse. Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Der Kindergeldantrag kann über das Formular der Familienkassen direkt online ausgefüllt werden. In dem Antrag muss sowohl die Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) beider Elternteile und deines bzw. eures Kindes angegeben werden.
Hinweis: Falls die Steuer-ID deines Kindes noch fehlen sollte, kann sie in den meisten Fällen durch die Familienkasse bei der Beantragung ermittelt werden.

Elterngeld beantragen

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, das die Erziehung und Betreuung des Kindes ermöglichen und als Ausgleich für weniger Einkommen dienen soll. Es ist wichtig, Elterngeld innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt zu beantragen, da es ausschließlich für diesen Zeitraum rückwirkend gezahlt wird. Die Beantragung erfolgt bei der Bundeselterngeldkasse, sobald die Geburtsurkunde vorliegt.

Dafür benötigst du bzw. ihr …
  • das ausgefüllte Antragsformular von beiden Elternteilen unterschrieben
  • den Personalausweis bzw. Pass beider Elternteile
  • Nachweise über Einkommen und Mutterschaftsgeld
  • die Geburtsurkunde deines bzw. eures Kindes im Original vom Standesamt
Hinweis: Der Anspruch auf Elterngeld besteht nur für Eltern(-teile), die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben. Außerdem muss für das Jahr, in dem Elterngeld erhalten wurde, eine Steuererklärung abgegeben werden.

Elternzeit beantragen

Als gebärendes Elternteil solltest du deine:n Arbeitgeber:in spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes informieren, wenn du direkt im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit gehen möchtest. Für Väter gilt ebenfalls die Frist von 7 Wochen, entweder vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit oder vor dem errechneten Geburtstermin, sofern die Elternzeit direkt nach Geburt in Anspruch genommen werden möchte. Die Mitteilung über die Elternzeit an den bzw. die Arbeitgeber:in erfolgt in schriftlicher Form.
Hinweis: Mit der Anmeldung der Elternzeit muss für die Zeit bis zum 2. Geburtstag des Kindes festgelegt werden, für welche Zeiträume die Elternzeit genutzt werden möchte.

Zum Rückbildungskurs anmelden

Ab ca. 8 Wochen nach der Geburt empfiehlt es sich, einen Rückbildungskurs zu besuchen, um die entsprechenden Muskeln, die bei der Geburt belastet wurden, wieder zu trainieren.

In einer Hebammenpraxis kannst du dich über Kursmöglichkeiten informieren und dich anmelden. Gegebenenfalls fallen entsprechende Gebühren an.
Hinweis: Möglicherweise könnten auch andere Kursformate, wie beispielsweise Erste-Hilfe-Kurse für Kinder und Babys, eine musikalische Früherziehung oder eine Babymassage für dich interessant sein.

Bei Kita oder Tagespflegeeinrichtung anmelden

Falls du dein Kind in Betreuung geben möchtest, unterstützt dich das Jugendamt bei der Suche nach einem Kitaplatz oder einer Tagespflegeperson. Nachdem du dich über die verschiedenen Möglichkeiten informiert hast, kannst du dich beim Träger der Kita sowie bei der Kita selbst bewerben.

Erforderliche Unterlagen können direkt bei der jeweiligen Einrichtung oder beim Jugendamt erfragt werden.
Hinweis: Gerade in Großstädten lohnt es sich aufgrund der hohen Nachfrage und Wartelisten, bereits frühzeitig mit den Bewerbungen zu beginnen.

Nun hast du einen Überblick über die wichtigsten Formalitäten und Behördengänge erhalten, die nach der Geburt zu erledigen sind. Solltest du weitere Fragen haben, kannst du dich jederzeit an die hier angegebenen Ansprechpersonen – auf Wunsch auch anonym – wenden. Nutze gern die Checkliste als Hilfestellung, damit du nichts vergisst.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.