Formalitäten & Behördengänge vor der Geburt
BeitragErwartest du ein Kind und fühlst dich von den vielen Dingen, die organisiert werden müssen, überfordert und überwältigt? Bist du dir unsicher, was du wann zu erledigen hast und hast Angst, etwas Wichtiges zu vergessen? Vor der Geburt deines Babys kommen auf dich (und auf deine:n Partner:in) einige zu erledigende Formalitäten und Behördengänge zu. Im Folgenden erhältst du daher einen Überblick über die wichtigsten Termine sowie benötigte Unterlagen und weitere Hinweise. Nachdem du diesen Beitrag gelesen hast, kannst du dir einen Plan überlegen, wie du wann, was, wo und mit wem erledigen möchtest. Nutze dafür gerne die Checkliste im Anhang als Übersicht über die wichtigsten Formalitäten.
Eine gynäkologische Praxis suchen
Nach Feststellung der Schwangerschaft solltest du dir eine gynäkologische Praxis oder Hebamme in deiner Nähe suchen, die dich während der gesamten Schwangerschaft sowie nach der Geburt betreut und dir bei Fragen zur Seite steht. Ab Beginn der Schwangerschaft sind Vorsorgeuntersuchungen einmal im Monat, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen vorgesehen. Falls du dich für eine Hebamme entscheidest, solltest du wissen, dass eine Hebamme z.B. keine Ultraschalluntersuchungen durchführen kann. Es ist also ratsam, die Vorsorgeuntersuchungen in diesem Fall zwischen deiner gynäkologischen Praxis und der Hebamme aufzuteilen. Für die Termine benötigst du ausschließlich deine Krankenversicherungskarte sowie deinen Mutterpass.
Hinweis: Den Mutterpass erhältst du bei deinem Termin für die erste Vorsorgeuntersuchung, der durch die gynäkologische Praxis oder die Hebamme ausgestellt wird. In diesem werden die Ergebnisse aller Untersuchungen dokumentiert, daher solltest du ihn während der gesamten Schwangerschaft immer bei dir haben.
Schwangerschaft an die Arbeits- oder Ausbildungsstätte kommunizieren
Im nächsten Schritt solltest du deine:n Arbeitgeber:in oder deine Ausbildungsstätte über deine Schwangerschaft informieren. Grundsätzlich ist es dir überlassen, wann du deine Schwangerschaft melden willst. Es ist jedoch empfehlenswert, sich so früh wie möglich mit deiner Führungskraft und Personalabteilung in Verbindung zu setzen, da ab diesem Zeitpunkt für dich der Mutterschutz gilt. In einem persönlichen Gespräch könnt ihr die Anpassungen der Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft besprechen und in diesem Zuge mögliche Gefährdungen für dich und dein Kind prüfen.
Um weitere Informationen zum Thema Mutterschutz zu erhalten, wirf gerne einen Blick in die hierzu vorhandenen Beiträge. Dort erfährst du u.a. ebenfalls, unter welchen Voraussetzungen dein:e Arbeitgeber:in eine ärztliche Bescheinigung über deine Schwangerschaft verlangen darf und ob du dazu verpflichtet bist, deine Schwangerschaft im Bewerbungsprozess mitzuteilen.
Um weitere Informationen zum Thema Mutterschutz zu erhalten, wirf gerne einen Blick in die hierzu vorhandenen Beiträge. Dort erfährst du u.a. ebenfalls, unter welchen Voraussetzungen dein:e Arbeitgeber:in eine ärztliche Bescheinigung über deine Schwangerschaft verlangen darf und ob du dazu verpflichtet bist, deine Schwangerschaft im Bewerbungsprozess mitzuteilen.
Geburtsvorbereitungskurs besuchen
Um dich auf die Ankunft deines bzw. eures Babys vorzubereiten, empfiehlt es sich, einen Geburtsvorbereitungskurs zu besuchen. Dieser Kurs bringt dir bzw. euch die wichtigsten Grundlagen des Geburtsprozesses näher und dient als emotionale Stütze während der Schwangerschaft. Außerdem enthalten die Kurse eine Beratung zu Entbindungskliniken sowie zu der Zeit nach der Geburt. Die meisten Geburtsvorbereitungskurse dauern insgesamt etwa 14 Stunden und werden in der Regel von der Krankenkasse bezahlt. Angeboten werden sie beispielsweise von Hebammen, Geburtshäusern, Kliniken, Gesundheitszentren oder Verbänden der Familienarbeit.
Hinweis: Es ist auch möglich, an einem Paar-Kurs teilzunehmen. Wer hier die Kosten trägt, sollte zuvor bei der Krankenkasse in Erfahrung gebracht werden.
Geburtseinrichtung finden & Geburt anmelden
Um zu entscheiden, wo du dein Kind zur Welt bringen möchtest, kannst du dich vorab in Kranken- sowie in Geburtshäusern über die Gegebenheiten vor Ort informieren. Etwa um die 30. Schwangerschaftswoche herum sollte die Entscheidung dann feststehen, da zu einem früheren Zeitpunkt noch nicht klar ist, ob bestimmte Risiken vorliegen oder ein Kaiserschnitt nötig sein wird. Wenn du dich für eine Hausgeburt entscheidest, solltest du deinen Wunsch am besten mit deiner Hebamme oder deinem bzw. deiner Gynäkolog:in besprechen. Für eine Geburt im Geburtshaus bzw. mit einer geburtsbegleitenden Hebamme (Beleghebamme) ist eine frühe Anmeldung empfehlenswert. Bei einer Geburt im Krankenhaus kannst du dich per Telefon in der Geburtsstation anmelden und die notwendigen Unterlagen erfragen. Für die Vorstellung im Krankenhaus benötigst du als werdendes Elternteil eine Überweisung deines Gynäkologen bzw. deiner Gynäkologin.
Hinweis: Um herauszufinden, welche die vermeintlich richtige Einrichtung für die Geburt deines bzw. eures Kindes ist, sollten vorab Wünsche und Bedürfnisse abgesteckt werden. Darüber hinaus ist es ratsam, Informationsveranstaltungen der Geburtskliniken zu besuchen, die bei der Entscheidung helfen können.
Mutterschaftsgeld beantragen
Wenn du berufstätig bist und während der Mutterschutzfrist nicht arbeiten darfst, kannst du rund 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse beantragen.
Als gesetzlich versicherte Person benötigst du lediglich den Online-Antrag oder das Antragsformular deiner Krankenkasse. Solltest du privat- oder familienversichert sein, kannst du das Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen. Darüber hinaus musst du – unabhängig von deinem Versicherungsverhältnis – eine ärztliche Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag einreichen. Diese bekommst du bei deiner gynäkologischen Praxis oder Hebamme. Sobald dein Baby geboren wurde, musst du zur Fortzahlung des Mutterschaftsgeldes die Geburtsurkunde nachreichen.
Als gesetzlich versicherte Person benötigst du lediglich den Online-Antrag oder das Antragsformular deiner Krankenkasse. Solltest du privat- oder familienversichert sein, kannst du das Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen. Darüber hinaus musst du – unabhängig von deinem Versicherungsverhältnis – eine ärztliche Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag einreichen. Diese bekommst du bei deiner gynäkologischen Praxis oder Hebamme. Sobald dein Baby geboren wurde, musst du zur Fortzahlung des Mutterschaftsgeldes die Geburtsurkunde nachreichen.
Hinweis: Als gesetzlich Versicherte:r kannst du in diesem Zuge gleich die Familienversicherung für dein Baby beantragen, die mit dem Geburtstag deines Kindes startet.
Elternzeit beantragen
Als Gebärende:r solltest du deine:n Arbeitgeber:in spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes informieren, wenn du direkt im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit gehen möchtest. Für unterstützende Elternteile gilt ebenfalls die Frist von 7 Wochen, entweder vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit oder vor dem errechneten Geburtstermin, sofern die Elternzeit direkt nach Geburt in Anspruch genommen werden möchte. Der bzw. die Arbeitgeber:in sollte dann in schriftlicher Form über die Elternzeit informiert werden.
Hinweis: Mit der Anmeldung der Elternzeit muss für die Zeit bis zum 2. Geburtstag des Kindes festgelegt werden, für welche Zeiträume die Elternzeit genutzt werden möchte.
Elterngeld & Kindergeld beantragen
Obwohl du die Anträge auf Eltern- und Kindergeld erst stellen kannst, sobald Geburtsurkunde und Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) deines Neugeborenen vorliegen, ist es sinnvoll, die Anträge bereits vorab vorzubereiten. So sparst du dir nach der Geburt etwas Zeit, die du mit deinem Nachwuchs verbringen oder einfach zur Erholung nutzen kannst.
Hinweis: Wirf gerne ein Blick in die Beiträge, die sich mit Formalitäten und der Organisation nach der Geburt auseinandersetzen, wenn du detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten möchtest.
Für nicht verheiratete Eltern: Vaterschaftsanerkennung abgeben
Eine Vaterschaftsanerkennung ist nur für gemischtgeschlechtliche unverheiratete Paare möglich. In diesem Fall muss der Vater eine Vaterschaftsanerkennung abgeben, damit er rechtlich als Vater gilt und in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Dies erfolgt – ausschließlich unter Zustimmung durch das Elternteil, welches das Kind geboren hat – beim Jugend- bzw. Standesamt oder Amtsgericht (kostenlos) oder bei einer Notarin bzw. einem Notar.
Hierzu benötigt werden …
Hierzu benötigt werden …
- der Personalausweis bzw. Pass beider Elternteile
- die Geburtsurkunde beider Elternteile
- der Mutterpass oder die Geburtsurkunde des Kindes (falls die Anerkennung nach der Geburt stattfindet).
Hinweis: Gib die Vaterschaftserklärung schon vor der Geburt ab, damit du als Vater direkt in die Geburtsurkunde deines Kindes eingetragen wirst und diese nicht nachträglich angepasst werden muss.
Für nicht verheiratete Eltern: Sorgerechtserklärung abgeben
Eine Sorgerechtserklärung muss nur erfolgen, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, da in diesem Fall rechtlich gesehen nur das Elternteil, welches das Kind ausgetragen hat, das Sorgerecht hat. Solltest du bzw. solltet ihr das ändern wollen, kann eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden. Die Vereinbarung des gemeinsamen Sorgerechts erfolgt durch die Abgabe übereinstimmender Sorgerechtserklärungen beim Jugend- bzw. Standesamt, Amtsgericht (kostenlos) oder bei einer Notarin bzw. einem Notar.
Dafür benötigst du bzw. ihr …
Dafür benötigst du bzw. ihr …
- den Personalausweis bzw. Pass beider Elternteile
- die Geburtsurkunde beider Elternteile
- den Mutterpass oder die Geburtsurkunde des Kindes (falls die Anerkennung nach der Geburt stattfindet)
- die Vaterschaftsanerkennung.
Hinweis: Eine Abgabe der Sorgerechtserklärung kann oftmals im Rahmen der Anerkennung der Vaterschaft oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt erledigt werden. Da bei unverheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren in der Regel ein Elternteil abstammungsrechtlich keinen Elternstatus hat, können sie grundsätzlich keine Sorgerechtserklärung abgeben.
Kinderärztliche Praxis finden
Die ersten Untersuchungen deines Babys werden meist noch in der Geburtseinrichtung selbst durchgeführt. Für die darauffolgenden regelmäßigen Untersuchungen deines Babys muss eine Kinderarztpraxis aufgesucht werden.
Hinweis: Da die Früherkennungsuntersuchungen für dein Kind sehr wichtig und die Praxen oft gefragt sind, ist es empfehlenswert, bereits während der Schwangerschaft nach einer geeigneten Praxis zu suchen.
Kitaplatz oder Tagespflegeeinrichtung finden
Falls du dein Kind in Betreuung geben möchtest, unterstützt dich das Jugendamt bei der Suche nach einem Kitaplatz oder einer Tagespflegeperson. Nachdem du dich über die verschiedenen Möglichkeiten informiert hast, kannst du dich beim Träger der Kita sowie bei der Kita selbst bewerben. Erforderliche Unterlagen können direkt bei der Einrichtung oder beim Jugendamt erfragt werden.
Hinweis: Gerade in Großstädten lohnt es sich aufgrund der hohen Nachfrage und Wartelisten, bereits frühzeitig mit den Bewerbungen zu beginnen.
Nun hast du einen Überblick über die wichtigsten Formalitäten und Behördengänge erhalten, die vor der Geburt zu erledigen sind. Solltest du weitere Fragen haben, kannst du dich jederzeit an die hier angegebenen Ansprechpersonen – auf Wunsch auch anonym – wenden. Wenn du bereits neugierig bist und wissen möchtest, was nach der Geburt zu erledigen ist, dann wirf doch einen Blick in den dazugehörigen Beitrag. Nutze gern die Checklisten als Hilfestellung, damit du nichts vergisst.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
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