Einen Psychotherapieplatz finden

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Denkst du darüber nach, eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen? Oder möchtest du dich einfach zu diesem Thema informieren? In diesem Beitrag werden grundlegende Fragen rund um das Thema Psychotherapie beantwortet und Wege aufgezeigt, wie du einen Psychotherapieplatz erhalten kannst. Außerdem möchten wir dich ermutigen, bei psychischen Belastungen und Konflikten professionelle Hilfe aufzusuchen. Denn wenn du dir frühzeitig Rat suchst und dich in Behandlung begibst, kannst du schneller genesen und (chronische) Folgeerkrankungen vermeiden.

Kostenübernahme für eine Psychotherapie

In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie immer dann, wenn die Psychotherapeut:innen über einen Kassensitz, d.h. eine entsprechende Abrechnungszulassung für ihre Praxis, verfügen. Die Kosten werden bei Erwachsenen für die folgenden vier Psychotherapie-Verfahren übernommen: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie und Systemische Therapie. Ohne eine entsprechende Kassenzulassung können Therapeut:innen in der Regel nur Privat- und Beihilfepatient:innen sowie Selbstzahler:innen behandeln.

Länge der Wartezeiten

Die Anzahl an Kassensitzen für Psychotherapeut:innen ist begrenzt und wird dem tatsächlichen Bedarf oft nicht gerecht. Das Eröffnen einer neuen Praxis ist in den meisten Regionen Deutschlands gesperrt, d.h. nur möglich, wenn eine bereits bestehende übernommen wird. Die Folge: Vielfach müssen die Ratsuchenden monatelang bis zum Beginn einer Behandlung warten. Wie lange genau, hängt unter anderem vom Wohnort ab. Erhebungen der Bundespsychotherapeutenkammer haben ergeben, dass fast jeder zweite psychisch erkrankte Mensch drei bis neun Monate wartet. Daher ist es wichtig, dass du dich bei möglichst vielen Praxen auf die Warteliste setzen lässt - auch wenn dir die Wartezeiten erstmal lang erscheinen. Dadurch erhöhst du die Chance auf einen frühzeitigeren Therapieplatz, z.B. weil du doch schneller nachrücken kannst.

Zusätzliche Maßnahmen zur Warteliste

Wenn du nachweisen kannst, dass du auf absehbare Zeit (in der Regel mind. 3 Monate) keinen Psychotherapieplatz in deiner Region findest, übernehmen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis. Dieses sogenannte Kostenerstattungsverfahren hat die Grundlage im Sozialgesetzbuch (§ 13 Absatz 3 SGB V). Die Psychotherapeut:innen in einer Privatpraxis verfügen über die gleiche Qualifikation wie solche mit Kassensitz. Erkundige dich daher am besten in der Privatpraxis deiner Wahl, ob sie dich beim Kostenerstattungsverfahren unterstützen. Erfrage auch bei deiner Krankenkasse die genauen Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen, da sich dies zum herkömmlichen Verfahren unterscheiden kann. Häufig wird nämlich für eine Kostenübernahme von den Krankenkassen gefordert, dass du die sogenannte Terminservicestelle kontaktiert hast und diese erfolglos versucht hat, einen Psychotherapieplatz zu vermitteln. Weitere Hinweise zur Terminservicestelle erhältst du weiter unten in diesem Beitrag.

Finden eines Psychotherapieplatzes

Für die Suche nach einer Therapeutin oder einem Therapeuten in deiner Region stehen dir verschiedene Suchportale im Internet zur Verfügung. Über die folgenden Seiten kannst du dir alle approbierten Psychotherapeut:innen anzeigen lassen, die auch mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können:
Ein zusätzlicher Tipp: Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung müssen feste, telefonische Erreichbarkeitszeiten angeben. Diese erfährst du entweder auf den genannten Seiten, auf dem Internetauftritt der jeweiligen Praxis (sofern vorhanden) oder als Ansage auf dem Anrufbeantworter.
Allgemein empfiehlt es sich, dass du dir bei deiner Suche eine Liste mit allen Therapeut:innen erstellst, die du kontaktieren möchtest oder bereits kontaktiert hast. Ergänze den Zeitpunkt deiner Kontaktaufnahme, ob du in die Warteliste aufgenommen wurdest und welche Wartezeit angegeben wurde. So behältst du den Überblick und hast zugleich einen Nachweis über deine Suche, falls du dich für das Kostenerstattungsverfahren entscheidest.
Suchst du stattdessen Privatpraxen und solche, die das Kostenerstattungsverfahren anbieten, kannst du in dem Suchportal von therapie.de (Pro Psychotherapie e.V.) die Ergebnisse nach der Abrechnungsart filtern. Du solltest jedoch beachten, dass auf dieser Seite neben approbierten Psychotherapeut:innen auch Heilpraktiker:innen für Psychotherapie angezeigt werden. Letztere verfügen nicht über die gleiche umfangreiche Ausbildung und dürfen nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Welche Ausbildung die aufgeführten Personen haben, siehst du im jeweiligen Profil (Suchportal von Pro Psychotherapie e.V.).

Weitere Möglichkeiten

Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung soll dich bei der Therapieplatzsuche unterstützen. Diese vermittelt dir in der Regel ein Erstgespräch (die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde) in einer psychotherapeutischen Praxis. Dies ist jedoch keine Garantie dafür, dass in der jeweiligen Praxis auch eine längerfristige Behandlung durchgeführt werden kann. Genauere Informationen und Kontaktmöglichkeiten (telefonisch und digital) findest du auf der Seite der Terminservicestelle.

Nächste Schritte

Vorab: Für deine Gespräche bei Psychotherapeut:innen benötigst du keine ärztliche Überweisung. Wenn du also einen Ersttermin bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin bekommen hast, wird dort besprochen, welche Möglichkeiten es gibt und wie es konkret weitergeht. Es folgen sogenannte Probatorische Sitzungen, die dem Kennenlernen dienen und in denen ihr Ziele für die Behandlung festlegt. Es ist für eine erfolgreiche Psychotherapie wichtig, dass du den Eindruck hast, Vertrauen aufbauen zu können und dich auf die Behandlung einzulassen. Im Zweifel kannst du auch Erstgespräche bei mehreren Psychotherapeut:innen in Anspruch nehmen. Wenn alles geklärt ist, wird der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen. Dafür wird er oder sie dich bitten, einen sogenannten Konsiliarbericht bei deinem Hausarzt oder Hausärztin einzuholen. Dieser dient der Abklärung möglicher körperlicher Ursachen für deine Beschwerden. Wenn alle Unterlagen beisammen sind, wird der Antrag auf Psychotherapie abgeschickt und in der Regel innerhalb weniger Wochen bewilligt.

Das waren ein paar wesentliche, grundlegende Informationen, um einen Psychotherapieplatz zu finden. Natürlich stehen dir bei Unsicherheiten, Rückfragen oder Gesprächsbedarf wie immer die angegebenen Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.
Universität Stuttgart

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